Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Grundlage eines jeden Vertrages (dies gilt auch für mündlich geschlossene) sind die folgenden AGB:

1. Gage

Die Gage wird entweder in bar nach dem Auftritt gegen Quittung oder Vorkasse oder per Überweisung innerhalb 10 Tage nach dem Auftritt bezahlt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Abzüge jeglicher Art vorzunehmen. Der Künstler behält sich bei einer Zahlungsverzögerung vor, Zinsen und einen Versäumniszuschlag in einem marktüblichen Rahmen zu berechnen.

2. Programm

Die Programmgestaltung obliegt dem Künstler. Wünsche können berücksichtigt werden. Angaben zur Dauer und Ausgestaltung der Programme entnehmen Sie bitte den Texten auf meiner Homepage (danielkalman.ch). Sondervereinbarungen können getroffen werden und werden jeweils im Vertrag vereinbart.

3. Sorgfaltspflichten, Vertragsverletzung

Beide Parteien verpflichten sich, die Veranstaltung mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Bei vom Auftraggeber verschuldeten Verzögerungen, die den Programmbeginn um mehr als 60 Minuten über die vereinbarte Zeit hinausschieben, erfolgt ein Aufschlag von 15% auf die Gage. Kann das Programm bis 120 Minuten nach der vertraglich vereinbarten Zeit nicht stattfinden, so gilt dies als Ereignis, das die Aufführung verhindert. Ereignisse, die Aufführung verhindern, entbinden nicht von der Zahlung des Honorars. Es entstehen keine Forderungen gegen den Künstler, wenn die Aufführung aus Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat (auch Krankheit, Unfall usw.) ausfallen muss. Im Krankheitsfalle versucht der Künstler, einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Konventionalstrafen aus Vertragsverletzungen werden beidseitig auf eine Höchstgrenze in Höhe der Gage begrenzt.

4. Absage der Veranstaltung

Bei Ursachen höherer Gewalt erlischt dieser Vertrag ohne jeden Entschädigungsanspruch. Absage der Veranstaltung infolge schlechter Witterung, Besuchermangel, fehlender Bewilligungen, ungenügend gesicherter Bühnen usw. gilt nicht als höhere Gewalt. Vertragsbruch zieht eine Konventionalstrafe in der Höhe der vereinbarten Gage nach sich. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Sobald sich der Künstler auftrittsbereit vor Ort befindet wird die gesamte Gage fällig (siehe Punkt 3).

5. Salvatorische Klausel

Der Veranstalter erklärt sich durch Unterschrift unter dem gesonderten Vertragsformular mit den getroffenen Vereinbarungen dieser AGB einverstanden. Wird eine Klausel des unterzeichneten/mündlich geschlossenen Vertrages ungültig, so berührt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrages nicht.

6. Sonstiges

Eventuell anfallende Suisa (GEMA) Gebühren trägt der Auftraggeber. Grundsätzlich sind Foto- und Videoaufnahmen für private bzw. betriebsinterne Zwecke erlaubt, wenngleich das Urheberrecht der gesamten Aufführung beim Künstler liegt. Für Veröffentlichungen von Bildmaterial ist die Erlaubnis des Künstlers einzuholen. Diese Regelungen gelten im Streitfalle, was nicht bedeutet, dass von beiden Seiten nach eigenem Ermessen nicht ein Entgegenkommen stattfinden kann oder andere Lösungen bei Problemen gefunden werden können.